Neuerungen im Februar 2025

Der Februar 2025 bringt einige spannende und wichtige Neuerungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. In diesem Beitrag bekommt ihr einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Fristen, die ihr im Februar im Blick haben solltet. Außerdem werfen wir einen Blick auf rechtliche Regelungen, die nur noch bis Ende des Monats gelten:

Neues Wahlrecht: Bundestag wird ab 2025 schlanker

Im kommenden Februar tritt das neue Wahlrecht in Kraft, das bereits im Vorfeld für reichlich Diskussionen gesorgt hat. Ziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern und damit effizienter zu gestalten. Durch die Reduzierung der Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Anzahl der Sitze im Parlament von 733 auf 630 deutlich begrenzt. Für die Wähler ändert sich dadurch nicht viel, doch auf lange Sicht soll die Reform die Kosten senken und die Entscheidungsprozesse in Berlin beschleunigen. Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird somit die erste Wahl sein, die nach diesen neuen Regeln durchgeführt wird.

EU verbietet Social Scoring und andere Anwendungen

Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Datenschutz und Bürgerrechte: Die EU hat beschlossen, bestimmte Internet-Anwendungen wie das umstrittene Social Scoring zu verbieten. Social Scoring – bekannt aus Ländern wie China – bewertet das Verhalten von Menschen und kann Auswirkungen auf Kredite, Reisen oder berufliche Chancen haben. Mit dem Verbot setzt die EU ein klares Zeichen gegen die Überwachung und Beurteilung von Bürgern durch automatisierte Systeme. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Prozesse anpassen müssen, um den neuen Richtlinien zu entsprechen.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt

Zukünftige Besitzer von Photovoltaikanlagen aufgepasst: Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung erneut. Wer also Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält künftig weniger Geld dafür. Bei neuen Anlagen wird die Vergütung für Solarstrom, der ins Stromnetz eingespeist wird, halbjährlich um jeweils ein Prozent reduziert. Am 1. Februar steht die nächste Kürzung an. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb gehen, erhalten also weniger Geld für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz.

Kurzer Februar – weniger Arbeitstage

Der Februar ist ohnehin ein kurzer Monat, doch 2025 fällt er mit nur 20 Arbeitstagen besonders knapp aus. Arbeitnehmer können sich auf ein paar freie Tage mehr im Monatsvergleich freuen, doch Vorsicht: Für viele bedeutet das auch eine straffere Arbeitsplanung, um die gleichen Ziele in weniger Zeit zu erreichen. Arbeitgeber sollten ebenfalls rechtzeitig prüfen, ob die Fristen und Projekte trotz des kurzen Monats eingehalten werden können.

Gehaltserhöhung: Öffentlicher Dienst erhält 5,5 Prozent mehr Lohn

Gute Nachrichten für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Ab Februar 2025 gibt es eine Gehaltserhöhung von 5,5 %. Nach langen Verhandlungen wurde diese Anpassung beschlossen, um die Gehälter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Falls ihr im öffentlichen Dienst tätig seid, dürft ihr euch also auf ein nettes Plus auf eurem Konto freuen!

Privates HD-Fernsehen wird teurer

Wer privat HD-Fernsehen nutzt, muss ab Februar 2025 tiefer in die Tasche greifen. Die Gebühren für HD-Angebote privater Fernsehsender steigen, was bei vielen Nutzern für Unmut sorgen dürfte. Wenn ihr zusätzliche Kosten vermeiden möchtet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um nach Alternativen wie öffentlich-rechtlichem Fernsehen oder Streaming-Diensten Ausschau zu halten. Solche Angebote haben oft eine größere Auswahl und sind kostenlos oder günstiger.

Wichtige Frist endet: Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft

Unternehmer aufgepasst: Bis Ende Februar 2025 müsst ihr den Lohnnachweis für eure Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft (BG) einreichen. Dieser Nachweis ist Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Unfallversicherung. Wer die Frist versäumt, riskiert Nachzahlungen oder sogar rechtliche Konsequenzen.

Radikalschnitte an Hecken und Bäumen nur noch bis Ende Februar erlaubt

Wenn ihr größere Gartenarbeiten plant, solltet ihr beachten, dass Radikalschnitte an Bäumen und Hecken nur noch bis Ende Februar erlaubt sind. Danach beginnt die Brut- und Nistzeit vieler Vögel, und das Schneiden von Gehölzen ist nur noch eingeschränkt möglich. Achtet darauf, die Arbeiten rechtzeitig abzuschließen, um sowohl gesetzliche Vorgaben einzuhalten als auch die Natur zu schützen.

Neurungen Februar 2025: viele Änderungen

Wie ihr seht, hält der Februar 2025 einige wichtige Neuerungen und Fristen bereit. Ob es um politische Reformen wie das neue Wahlrecht geht, finanzielle Anpassungen wie die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst oder Umweltvorgaben wie die Regelungen zu Radikalschnitten – in diesem Monat gibt es für jeden etwas zu beachten. Bleibt am Ball und informiert euch rechtzeitig, um bestens vorbereitet zu sein!

Falls ihr unseren Blogbeitrag, der euch über Änderungen im Januar informiert hat, nochmal lesen möchtet, könnt ihr ihn euch in Neuerungen im Januar 2025 ansehen.